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Schuldenbremse: Sächsische Organisationen fordern eine Streckung der Tilgungsfristen

In einem Offenen Brief wenden sich über 100 sächsische Organisationen aus dem Sozial-, Kultur- und Bildungsbereich sowie Gewerkschaften an die Fraktionen im Sächsischen Landtag und fordern, die in der Schuldenbremse festgelegte Tilgungsfrist zu strecken. Die Unterzeichner warnen, dass die Rückzahlungsverpflichtungen für die coronabedingten Kredite zu weitreichenden Kürzungen in den kommenden Landeshaushalten und zum Wegfall von Investitionen führen könnten. Aktuell müsste Sachsen in nur 8 Jahren über 6 Mrd. Euro zurückzahlen.

In dem Offenen Brief loben die Unterzeichner die Staatsregierung, coronabedingte Kredite aufzunehmen, was in der Krise ein schnelles Handeln des Freistaates ermöglichte. Die in der Landesverfassung festgeschriebene Tilgungsfrist könne nun jedoch zu einer unverhältnismäßigen Belastung der kommenden Haushalte führen. Pro Haushaltsjahr seien bis zu 1 Mrd. Euro zurückzuzahlen. Die dafür notwendigen Einsparungen würden Leistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Kommunen in Sachsen gefährden. Dringend notwendige Investitionen für Infrastruktur und Digitalisierung könnten nur unzureichend getätigt werden. „Damit wären die gesamte soziale und kulturelle Infrastruktur in ihrem Kern, sowie auch die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung bedroht“, heißt es in dem Schreiben.

Was hat die Schuldenbremse mit Vereinen und Verbänden zu tun?

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Über 100 Organisationen fordern Staatsregierung zu weitsichtiger Finanzpolitik auf

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen über die zukünftige Finanzpolitik des Freistaates appellieren über 100 sächsische Organisationen an die Staatsregierung, den kommenden Doppelhaushalt nicht zu Lasten von sozialen, kulturellen und demokratiefördernden Strukturen aufzustellen. Zudem dürfen wichtige Investitionen nicht ausgesetzt werden.

Zur Pressemitteilung

Zum offenen Brief

 

Die in der sächsischen Verfassung verankerte Tilgungsfrist müsse gestreckt werden, damit der Freistaat handlungsfähig bleibt. Andernfalls würden zukünftige Generationen mit einem enormen Sanierungs- und Investitionsstau konfrontiert. Die Fraktionen im Sächsischen Landtag sollen schnellstmöglich eine Änderung der Verfassung herbeiführen, die einen vernünftigen Schuldenabbau mit Handlungsfähigkeit des Freistaates in Einklang bringt. Nur so lasse sich der Zusammenhalt in Sachsen langfristig absichern.

Zu den unterzeichnenden Organisationen gehören u.a. DGB Sachsen, Kinder- und Jugendring Sachsen, Paritätischer Wohlfahrtsverband Sachsen, Deutscher Kinderschutzbund Sachsen, Arbeiterwohlfahrt Sachsen, Landesverband Soziokultur und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsen.

Hintergrund: Die in der sächsischen Verfassung verankerte Schuldenbremse (Art. 95) sieht für die Kreditaufnahme „in außergewöhnlichen Notsituationen“ eine Tilgungsfrist von acht Jahren vor und enthält damit die bundesweit kürzeste Frist zum Schuldenabbau. Wenn der coronabedingt aufgesetzte Sonderfonds von über 6 Mrd. Euro voll ausgeschöpft wird, müssten ab dem Doppelhaushalt 2023/24 jährlich jeweils 1 Mrd. Euro getilgt werden. Das entspricht in etwa einem Drittel der „ungebundenen“ Mittel im Landeshaushalt, da weite Teile des Etats gesetzlich gebunden sind. Aus den ungebundenen Mitteln werden beispielsweise soziale Angebote, Kultur-, Demokratie und Wirtschaftsförderung sowie Arbeitsmarktmaßnahmen und Investitionen finanziert. Die aktuell geltende Tilgungsfrist würde demnach ab 2023 zu Einschnitten in den benannten Bereichen führen. SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die LINKE stehen einer Ausweitung der Tilgungsfrist offen gegenüber. Die CDU ist noch unentschlossen. Die AfD lehnt den Ansatz ab.